Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Autokorrektur by REFS420 · Leistungen der „TE-GA Objektüberwachung" · Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen der Fern-Videoüberwachung und damit verbundene Leistungen, die Autokorrektur by REFS420, Inhaber Florian Tepasse, Schaftrift 21, 26817 Rhauderfehn (nachfolgend „TE-GA"), unter der Bezeichnung „TE-GA Objektüberwachung" erbringt.
- Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde"), nicht an Verbraucher.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn TE-GA ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsgegenstand
- TE-GA erbringt Dienstleistungen der Fern-Videoüberwachung, insbesondere: Aufschaltung der Kamerasysteme des Kunden auf die Leitstelle von TE-GA, Beobachtung der Videobilder zu den vereinbarten Zeiten, Live-Ansprache über vorhandene Lautsprechersysteme, Alarmierung nach dem vereinbarten Alarmplan (z. B. Benachrichtigung des Kunden und benannter Kontaktpersonen, Verständigung von Sicherheitsdienst oder Polizei) sowie Dokumentation von Vorfällen.
- Der konkrete Leistungsumfang — insbesondere Anzahl und Standorte der Kameras, Überwachungszeiten, Alarmplan und Eskalationswege — ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
- Die Leistungen von TE-GA sind Dienstleistungen. TE-GA schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Überwachungs- und Alarmierungstätigkeit, nicht jedoch die Verhinderung von Straftaten, Schäden oder sonstigen Ereignissen und nicht den Eintritt eines bestimmten Erfolgs. Die Leistungen ersetzen weder eine Versicherung noch eine physische Bewachung vor Ort.
- Leistungen Dritter (z. B. Polizei, Sicherheits- oder Interventionsdienste, Telekommunikations- und Stromversorger) sind nicht Bestandteil der Leistungen von TE-GA; für deren Verfügbarkeit und Reaktionszeiten übernimmt TE-GA keine Gewähr.
§ 3 Vertragsschluss und Testphase
- Angebote von TE-GA sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Beauftragung in Textform (z. B. E-Mail) und deren Bestätigung durch TE-GA zustande, spätestens mit Beginn der Leistungserbringung.
- Sofern vereinbart, kann der Kunde die Leistungen zunächst drei Tage kostenlos und unverbindlich testen. Die Testphase endet automatisch; ein entgeltlicher Vertrag kommt nur zustande, wenn der Kunde die Leistungen im Anschluss beauftragt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt auf eigene Kosten die technischen Voraussetzungen der Aufschaltung bereit und erhält sie aufrecht, insbesondere funktionsfähige Kameras, eine ausreichende Strom- und Internetversorgung sowie den für die Aufschaltung erforderlichen Fernzugriff.
- Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der Videoüberwachung an seinem Objekt verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass die Überwachung mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben vereinbar ist (u. a. Hinweisbeschilderung und Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO, § 4 BDSG), dass öffentliche Flächen nicht über das zulässige Maß hinaus erfasst werden und dass keine Bereiche überwacht werden, die dem höchstpersönlichen Lebensbereich zuzurechnen sind (z. B. Sanitär- und Umkleideräume).
- Der Kunde benennt für den Alarmplan erreichbare Kontaktpersonen und hält diese Angaben aktuell. Änderungen, die die Überwachung betreffen (z. B. Umbauten, geänderte Kamerapositionen, geänderte Nutzungs- oder Öffnungszeiten), teilt der Kunde TE-GA unverzüglich mit.
- Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, ist TE-GA für dadurch verursachte Leistungsstörungen nicht verantwortlich; der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.
§ 5 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Für die Videoüberwachung am Objekt des Kunden ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. TE-GA wird als Auftragsverarbeiter tätig.
- Die Parteien schließen vor der Aufschaltung einen Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Darin werden insbesondere Zweck, Umfang, Speicher- und Löschfristen der Verarbeitung festgelegt.
- TE-GA verarbeitet personenbezogene Daten aus der Überwachung nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, verpflichtet die eingesetzten Mitarbeiter auf Vertraulichkeit und trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten.
§ 6 Vergütung und Zahlung
- Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung, in der Regel eine monatliche Pauschale. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Abrechnung erfolgt monatlich. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Gerät der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag länger als 30 Tage in Verzug, ist TE-GA nach vorheriger Ankündigung in Textform berechtigt, die Aufschaltung bis zum Ausgleich auszusetzen; der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
- Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Angebot. Ist nichts anderes vereinbart, wird der Vertrag auf zwölf Monate geschlossen und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 8 Verfügbarkeit und Störungen
- Die Leitstelle von TE-GA ist entsprechend der vereinbarten Überwachungszeiten besetzt; die eingesetzte Technik ist mehrfach abgesichert (u. a. redundante Internet-Anbindung, Notstromversorgung). Eine hundertprozentige Verfügbarkeit kann gleichwohl nicht garantiert werden — insbesondere nicht bei Wartungsarbeiten, höherer Gewalt oder Störungen in Systemen, die außerhalb des Einflussbereichs von TE-GA liegen (z. B. Strom-, Internet- oder Mobilfunkausfälle beim Kunden oder bei Dritten).
- Geplante Wartungsarbeiten, die die Überwachung beeinträchtigen können, kündigt TE-GA rechtzeitig an, soweit dies möglich ist.
- Störungen im eigenen Verantwortungsbereich beseitigt TE-GA unverzüglich. Der Kunde meldet ihm erkennbare Störungen (z. B. Kameraausfälle) unverzüglich an TE-GA.
§ 9 Haftung
- TE-GA haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TE-GA nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
- TE-GA haftet nicht für Schäden, die auch bei ordnungsgemäßer Erbringung der vereinbarten Leistungen eingetreten wären. Die Verhinderung von Straftaten oder Schadensereignissen wird nicht geschuldet (§ 2 Abs. 3).
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von TE-GA.
§ 10 Vertraulichkeit
- Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei — insbesondere Sicherheitskonzepte, Alarmpläne, Kamerapositionen und Geschäftsgeheimnisse — vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags.
- Diese Pflicht besteht über das Ende des Vertrags hinaus fort.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Autokorrektur by REFS420.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; das gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.